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LG Trier, 18.11.1996 - 2 Qs 55/96 jug, 2 Qs 63/96 jug |
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LG Trier, Entscheidung vom 18.11.1996 - 2 Qs 55/96 jug, 2 Qs 63/96 jug (https://dejure.org/1996,8632)
LG Trier, Entscheidung vom 18. November 1996 - 2 Qs 55/96 jug, 2 Qs 63/96 jug (https://dejure.org/1996,8632)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1997, 174
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 14.08.1997 - 1 Ws 421/97 Auch wenn das Bundesverfassungsgericht selbst der Auffassung ist, die Verfassungsmäßigkeit der in Rede stehenden Auslegung sei damals wegen Gleichheit der Richterstimmen unentschieden, die Rechtsfrage mithin streitig geblieben (BVerfG NJW 1995, 1141, 1142; so auch LG Trier, 2. Strafkammer, NStZ-RR 1997, 174, 175), war doch kraft Gesetzes die verfassungsrechtliche Frage infolge der Stimmengleichheit dahingehend zu beantworten, daß ein Verstoß gegen das Grundgesetz nicht festgestellt werden kann (§ 15 Abs. 3 Satz 3 BVerfGG ).
bb) Der Senat hat zu der Argumentation des 1. Strafsenats des BGH bereits im Beschluß vom 24.06.1996 (NJW 96, 3351) Stellung genommen und es (gegen OLG Zweibrücken NJW 1996, 867 und OLG München NStZ-RR 1997, 174 , wie diese jetzt auch der 2. Strafsenat des OLG Koblenz, aa0.) abgelehnt, sie auf Fallgestaltungen wie die hier vorliegende zu übertragen.
Diese Feststellungen tragen - entgegen OLG München NStZ-RR 1997, 174 - auch nicht ansatzweise die Annahme, die Verurteilten hätten dazu auffordern wollen, das jeweils erste anhaltende Fahrzeuge als unüberwindbares Hindernis für alle weiteren Fahrzeuge einzusetzen oder dies billigend in Kauf genommen.